10-Day-Ticket
Terms & Conditions
Die Anmeldung im Coworking-M1 bedarf der Annahme des Mitgliedsvertrages.
Mitgliedsvertrag (gültig ab 01.01.2018)
zwischen dir:
_______________________________________
im Folgenden als „Mitglied“
und
der Synthro eG, Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3, 55122 Mainz, – vertreten durch den Vorstand.
im Folgenden als „Betreiber“ bezeichnet.
Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung auf https://members.coworking-m1.de
im folgenden „Verwaltungssystem“ genannt. Dieser Vertrag wird auf
unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von einer Partei gem. § 2
Nr. 5
schriftlich gekündigt werden. Sofern nicht anders angegeben
beträgt der Abrechnungszeitraum 1 Monat.
§ 1 Allgemeines
(1) Mit der Mitgliedschaft erhält das Mitglied das Recht, die
Leistungen des Betreibers zu buchen. Art und Umfang der Leistungen
ergeben sich aus diesem Vertrag, der im Verwaltungssystem angebotenen
Dienstleistungen, der jeweils gültigen Preisliste und der Hausordnung.
(2) Geschäftsbedingungen des Mitglieds, die im Widerspruch zu diesem
Vertrag stehen oder über diesen hinausgehen, werden ohne ausdrückliche
schriftliche Bestätigung des Betreibers nicht Bestandteil dieses
Vertrages.
(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher, als auch an Unternehmer.
(4) Der Betreiber ist berechtigt, Leistungen im Rahmen dieses Vertrages durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.
§ 2 Mitgliedschaft
(1) Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Dienstleistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(2) Im Fall einer Änderung des Umsatzsteuersatzes ändern sich die Preise entsprechend.
(3) Das Mitglied verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig
und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der
angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Änderung
gegenüber dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.
(4) Zugangskennung und persönliches Kennwort dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
(5) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis monatlich bis zu 14
Tage vor Ende des Abrechnungszeitraums kündigen. Der Vertrag endet
frühstens nach Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuell für das
Mitglied gültigen Tarifs. Bei Kündigung durch das Mitglied werden
Vorauszahlungen nicht erstattet. Das Mitglied kann die gebuchten
Dienstleistungen bis zum Ende des Vertragsverhältnisses beanspruchen.
Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen, dies gilt auch
für die fristlose Kündigung. Die Deaktivierung über das
Verwaltungssystem gilt nicht als Kündigung.
(6) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung
einer Kündigungsfrist fristlos kündigen, wenn ein Grund zur
außerordentlichen Kündigung vorliegt. Für den Betreiber liegt ein Grund
zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn das Mitglied mit
mehr als einer Abrechnung in Zahlungsverzug ist. Der Betreiber ist auch
dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mietvertrag zwischen
dem Betreiber und seinem Vermieter gleich welchen Rechtsgrunds beendet
wird.
(7) Ehemaligen Mitgliedern wird eine Wiederaufnahmegebühr von 50 EUR
exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer bei erneuter Vertragsschließung
innerhalb der ersten 6 Monate nach Ende des vorherigen
Vertragsverhältnisses berechnet. Ehemalige Mitglieder sind verpflichtet,
dem Betreiber mitzuteilen, wann das vorherige Vertragsverhältnis
beendet wurde.
§ 3 Leistungen / Leistungsort
(1) Der Betreiber erbringt seine sämtlichen Leistungen ausschließlich in den Räumen Coworking-M1 in Mainz.
(2) Das Mitglied erhält mit seiner Mitgliedschaft die
kostenpflichtige Möglichkeit, einen Arbeitsplatz einschließlich Tisch,
Stuhl, Laserdrucker, Internetzugang und Stromanschluss zu nutzen.
Darüber hinaus kann das Mitglied auf verschiedenste Leistungen und
Angebote des Betreibers zugreifen. Diese unterliegen Änderungen und sind
in ihrer aktuellen Form dem Verwaltungssystem und der gültigen
Preisliste zu entnehmen.
(3) Die Nutzung der Dienstleistungen des Betreibers unterliegt
unterschiedlichen Tarifarten. Je nach Tarifart ist die
Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Umfang und / oder bestimmte
Zeiten beschränkt. Soweit Art, Umfang und Zeit der Nutzung nicht in
diesem Vertrag geregelt sind, gilt ergänzend die jeweils gültige
Preisliste.
(4) Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb eines
Abrechnungszeitraumes in Anspruch genommen werden. Etwaiges Guthaben
verfällt und wird nicht erstattet. Wenn das Mitglied den Tarif nicht
wechselt, verlängert sich die Mindestlaufzeit des bereits gebuchten
Tarifes um 1 Monat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Der Tarifwechsel kann jederzeit beantragt werden und erfolgt nach
Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuellen Tarifs.
(5) Pro Monat können maximal drei Veranstaltungen des Betreibers
stattfinden, während derer alle Räume nicht zur Verfügung stehen. Der
Veranstaltungstermin wird mindestens 2 Wochen im Voraus bekannt gegeben.
Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit hat das Mitglied nicht. Das
Mitglied ist verpflichtet alle eigenen Gegenstände aus dem Coworking
Space, den Besprechungsräumen und der Küche im Vorfeld einer
Veranstaltung zu entfernen.
(6) Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei Ankunft in den Räumen des
Betreibers im Verwaltungssystem anzumelden. Dem Mitglied muss
mindestens immer ein „Day Pass“ (Tagesticket) zur Verfügung stehen oder im Tarif
enthalten sein, um die Dienstleistungen nutzen zu dürfen. Ist die
Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich, muss unverzüglich der
Betreiber informiert werden.
(7) Das Mitglied prüft vor Beginn seiner Nutzung die
Ordnungsgemäßheit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren
Funktionsfähigkeit anerkannt.
(8) Der Arbeitsplatz darf durch das Mitglied und nur für die im
Verwaltungssystem genannte Firma und den angegebenen Zweck genutzt
werden.
§ 4 Preise und Tarife
(1) Die Preise und Tarife sind jederzeit auf http://coworking-M1.de und im Verwaltungssystem einsehbar.
(2) Preise und Tarife können durch den Betreiber jederzeit geändert werden.
(3) Die Verwaltung und Bestellung von Dienstleistungen des Betreibers nimmt jedes Mitglied selbst im Verwaltungssystem vor.
§ 5 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln
(1) Das Mitglied erkennt die öffentliche Hausordnung als verbindlich an.
(2) Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist für das Mitglied jeder Zeit
möglich, sofern es über einen Schlüssel zu den Räumlichkeiten verfügt.
Der Betreiber stellt dem Mitglied erforderliche Schlüssel gegen eine in
der Preisliste angegebene Gebühr zur Verfügung. Verfügt das Mitglied
über keinen eigenen Schlüssel, ist der Zugang zu den Räumlichkeiten
nicht garantiert.
(3) Jedes Mitglied verpflichtet sich, wenn es als letztes die Räume des Betreibers verlässt, folgende Maßnahmen durchzuführen:
• Schließen der Fenster
• Ausschalten der Kaffeemaschine
• Licht ausschalten
• Verschließen der Bürotür
• Verschließen des Hauseingangs (nur zwischen 18 Uhr und 7 Uhr)
(4) Der Verlust eines Schlüssels oder einer Zugangskarte ist
unverzüglich dem Betreiber zu melden. Das Mitglied verpflichtet sich zur
Zahlung aller daraus entstehenden Schäden.
(5) Ein Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt den Betreiber zur
Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des
Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt
das Mitglied nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für
während der Zurückbehaltungsdauer angefallene Dienstleistungen zu
mindern.
(6) Jedes Mitglied ist verpflichtet, nach Ende der Nutzung seinen
Arbeitsplatz vollständig zu räumen, außer die vereinbarte Tarifart
beschreibt eine abweichende Nutzungsmöglichkeit.
(7) Das Mitglied darf lediglich seinen Arbeitsplatz nutzen. Während
seiner Nutzung darf das Mitglied innerhalb der Schreibtischbegrenzung
folgende Geräte verwenden: Laptop, Maus, Tastatur, Zeichentablett,
Monitor, externe Festplatten.
(8) Die Besprechungsräume, die Küche und die verfügbare Ausstattung müssen über das Verwaltungssystem gebucht werden.
(9) Den Arbeitsplatz im Coworking Space, den Besprechungsraum und die
Gemeinschaftsflächen muss das Mitglied nach seiner Nutzung in einem
ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand zurücklassen.
(10) Auf den Seiten des Betreibers finden sich unter Umständen Links zu anderen Websites (z.B. enthalten Unterseiten, Benutzerprofile und Kommentare häufig Links zu anderen Websites). Wenn sie diesen links folgen und auf Websites von Dritten zugreifen, tun Sie dies auf eigenes Risiko. Jene Websites werden vom Betreiber weder kontrolliert noch unterstützt.
(11) Der Betreiber wickelt Zahlungen u.a. in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen (wie z.B. Stipe, Paypal o.ä.) ab. Wenn Sie diese Services in Anspruch nehmen, stimmen sie dadurch auch den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters zu.
§ 6 Verfügbarkeit
(1) Bei allen Tarifen, die die Nutzung der Arbeitsplätze im Coworking
Space beinhalten kann nicht garantiert werden, dass dem Mitglied
jederzeit ein Platz zur Verfügung steht.
(2) Arbeitsplätze im Coworking Space können nicht reserviert werden.
Die Nutzung dieser Plätze ist nur so lange möglich, wie freie
Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, außer die vereinbarte Tarifart
beschreibt eine abweichende Nutzungsmöglichkeit.
(3) Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber ausschließlich per E-Mail an coworking@synthro.coop
oder während der Sprechzeiten mitgeteilt werden. Die aktuell gültigen
Sprechzeiten kann das Mitglied der Website des Betreibers unter http://www.coworking-M1.de entnehmen.
§ 7 Haftung des Betreibers
Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von
Gegenständen in den Räumen des Betreibers. Hiervon ausgenommen ist die
Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung durch den
Betreiber. Jedes Mitglied ist selbst für seine Büroausstattung
verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern
und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung des
Betreibers für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder
mehreren Mitgliedern besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder
unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf 5.000,00 EUR je
Mitglied begrenzt. Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine
einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes
Ereignis gegenüber mehreren Mitgliedern und beruht dies nicht auf einer
vorsätzlichen unerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht
unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf 500.000,00 EUR begrenzt.
Übersteigen die Ansprüche mehrerer Mitglieder diese Höchstgrenze, so
wird der Anspruch des einzelnen Mitglieds in dem Verhältnis gekürzt, in
dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die
vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz
desjenigen Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz
entsteht. Das Haftungslimit versteht sich einschließlich sämtlicher
außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten. Weitergehende
Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§ 8 Haftung des Mitglieds
Das Mitglied haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen,
Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen
in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des
Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstals eines
Gegenstandes, der dem Mitglied vom Betreiber geliehen oder überlassen
wurde. Das Mitglied haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall
oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers
entstehen.
§ 9 Internetzugang
Das Mitglied verpflichtet sich, den Internetzugang nicht
missbräuchlich zu nutzen. Der Betreiber sichert eine bestimmte Qualität
der Internetverbindung nicht zu.
Das Mitglied hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte
zu achten. Bei Verstoß gegen Urheberrechte haftet das Mitglied allein.
Soweit der Betreiber hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet
sich das Mitglied, den Betreiber von diesen Forderungen auf erstes
Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen
den Betreiber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach
kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann das Mitglied nur gegenüber
dem Anspruchsteller geltend machen. Es obliegt dem Mitglied allein,
gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern,
Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem
Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.
Der Betreiber gewährt dem Mitglied Zugang zum Internet und stellt die
Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht
vom Betreiber, sondern von Dritten angeboten. Der Betreiber übernimmt
keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der
von Dritten angebotenen und vom Mitglied abrufbaren Inhalte und Dienste
sowie deren Verwendung durch den Mitglied. Der Betreiber haftet nicht
für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender
Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Mitglied zu zahlen.
Das Mitglied ist nicht befugt, den Betreiber im Außenverhältnis zu
verpflichten.
Der Betreiber weist den Kunden daraufhin, dass im Internet Missbrauch
durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das
Computersystem des Mitglieds sowie die Sicherheit seiner Daten zu
gefährden. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die
durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die
Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die
Leistungen des Betreibers entbinden das Mitglied nicht von seiner
Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten,
wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- und
Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten,
regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern
sowie eine übliche Zugangskontrolle.
§ 10 Leistungsstörungen
Leistungsstörungen hat das Mitglied dem Betreiber unverzüglich
mitzuteilen. Der Betreiber wird die Störungen im Rahmen der bestehenden
technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der
Betreiber verpflichtet sich dazu, mit der Beseitigung binnen eines
Werktages zu beginnen.
§ 11 Datenerfassung
(1) Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der
Stromverbrauch und die Druckernutzung des Mitglieds dürfen vom Betreiber
erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Verbrauch wird
das Mitglied rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Mitglied können
entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.
(2) Die Videoaufnahmen der Überwachungsanlage, Internetprotokolle,
Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle und Kaffeeverbrauch werden
erfasst und gespeichert.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Betreiber beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung.
(2) Das Mitglied ist einverstanden, dass seine angegebenen
persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Das Mitglied
willigt ferner in die Übermittlung seiner Daten an Auskunfteien zwecks
Bonitätsprüfung ein. Der Betreiber darf die Daten an Dritte, die
Dienstleistungen für den Betreiber erbringen, die zum Betrieb
erforderlich sind, weiterleiten.
(3) Das Mitglied kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung
seiner Daten verlangen, soweit der Betreiber kein berechtigtes
Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht
insbesondere dann, wenn dem Betreiber gegenüber dem Mitglied noch
Forderungen zustehen.
§ 13 Abrechnung und Zahlung
(1) Dem Betreiber steht es frei, Vorschüsse für gebuchte
Dienstleistungen zu verlangen. Rechnungen werden in der Regel monatlich
erstellt und sind über das Verwaltungssystem jederzeit abrufbar. Die
Rechnung ist bei der Erstellung sofort fällig und wird per ELV
(Elektronisches Lastschriftverfahren) automatisch eingezogen. Bei nicht
nicht erfolgtem Einzug verpflichtet sich das Mitglied, den Betreiber
unverzüglich zu informieren und den fälligen Betrag selbstständig und
unverzüglich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen.
Dabei fallen Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr von 4,00 EUR Netto
an, die dem Mitglied bei der nächsten Abrechnungsperiode in Rechnung
gestellt werden.
(2) Mit Ablauf von fünf Werktagen kommt das Mitglied in Verzug.
Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Betreiber. Die Parteien
vereinbaren für die erste Mahnung eine Gebühr von 2,00 EUR Netto, für
die zweite Mahnung eine Gebühr von 4,00 EUR Netto und für die dritte
Mahnung eine Gebühr von 8,00 EUR Netto.
§ 14 Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse, Mitgliederprofile
Das Mitglied willigt darin ein, dass der Betreiber Fotoaufnahmen und
Videoaufnahmen in den Räumen des Betreibers erstellt. Der Betreiber ist
ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem
geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Das Mitglied stimmt einer
Veröffentlichung im Internet, insbesondere der Mitgliederprofile auf der
Coworking-M1 Webseite und sämtlichen anderen Medien wie zum Beispiel
social media oder Blog ausdrücklich zu.
§ 15 Postempfangsservice
Sofern das Mitglied den Postempfangsservice des Betreibers nutzt,
verpflichtet es sich, mindestens einmal wöchentlich seine eingegangene
Post abzuholen. Eingehende Post wird vom Betreiber eine Woche gelagert.
Nach Ablauf der Woche ist der Betreiber berechtigt, die eingegangene
Post an die vom Mitglied in der Anmeldung angegebene Anschrift zu
versenden. Für die Weiterleitung wird pro versandtem Poststück eine
Weiterleitungsgebühr von 8,00 EUR Netto zzgl. Porto vereinbart.
Gebühren für den Paketversand können deutlich abweichen und werden als
Aufschlag zu den oben genannten Gebühren in Rechnung gestellt.
Alternativ zur Weitersendung kann das Mitglied auch ein Schließfach beim
Betreiber mieten.
Der Betreiber wird ermächtigt, das Schließfach des Mitglieds zu öffnen
und die eingehende Post dort zu hinterlegen. Mit der Absendung der
eingegangenen Post bzw. mit der Hinterlegung in das Schließfach endet
die Verantwortung des Betreibers für die eingegangene Post des
Mitglieds. Sofern die eingegangene Post des Mitglieds nicht in das
Schließfach hineinpasst, verschickt der Betreiber die Poststücke nach
Ablauf der Lagerungsfrist zu den oben genannten Gebühren.
Post des Mitglieds, die dem Betreiber nach Ablauf der Nutzungszeit
des Postempfangservices oder nach Beendigung der Mitgliedschaft zugeht,
kann der Betreiber zu den oben genannten Konditionen an die letzte
bekannte Anschrift des Mitglieds weiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu
besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt
werden, geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum des Betreibers
über. Ebenso geht das Eigentum entschädigungsfrei auf den Betreiber
über, wenn der Betreiber das Mitglied unter der angegebenen
E-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat und die Post zwei
Monate gelagert hat, ohne dass das Mitglied seine Post abgeholt hat.
Der Betreiber ist berechtigt Gebühren für die Lagerung von Post- und
Paketsendungen nach Aufwand zu erheben. Hat das Mitglied mit dem
Betreiber keine Vereinbarung über den Postempfang getroffen und gehen
trotzdem Sendungen an das Mitglied beim Betreiber adressiert ein, ist
der Betreiber ermächtigt eine Gebühr in Höhe von 2,00 EUR Netto je
empfangener Sendung dem Mitglied in Rechnung zu stellen.
§ 16 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Mainz, Deutschland.
§ 17 Änderungen des Mitgliedsvertrages
(1) Änderungen des Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied spätestens
einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per
E-Mail, im Verwaltungssystem und auf http://coworking-M1.de angeboten.
(2) Die Zustimmung der Änderungen gilt als erteilt, wenn das Mitglied
seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des
Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Betreiber wird dann die geänderte
Fassung des Mitgliedsvertrages der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde
legen.
§ 18 Genossenschaftliche Rückvergütung
(1) Sollte das Mitglied zusätzlich Genossenschaftsmitlglied der
Synthro eG werden, besteht die Möglichkeit der genossenschaftlichen
Rückvergütung.
(2) Vorstand und Aufsichtsrat beschließen vor Erstellung der Bilanz,
welcher Teil des Überschusses als genossenschaftliche Rückvergütung
ausgeschüttet wird. Dabei ist auf einen angemessenen Jahresüberschuss
Bedacht zu nehmen. Auf die von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene
Rückvergütung haben Mitglieder einen Rechtsanspruch.
(3) Bis zur Volleinzahlung des Geschäftsanteils wird die dem Mitglied
gewährte genossenschaftliche Rückvergütung zu 100% dem
Geschäftsguthaben gutgeschrieben, soweit nicht die Generalversammlung
einen anderen Prozentsatz beschließt.
(4) Näheres regelt § 28 (Überschussverteilung) in der Satzung der Synthro eG.
§ 19 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag ersetzt alle vorhergehenden Verträge und
Vereinbarungen zwischen den Parteien. Nebenabreden und Änderungen dieses
Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung
des vorstehenden Schriftformerfordernisses. Die Parteien erklären, dass
keine Nebenabreden oder Änderungen außerhalb dieses Vertrages bestehen.
Die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit einer der vorstehenden
Regelungen oder deren Nichtdurchführbarkeit berührt die Wirksamkeit des
Vertrages im Übrigen nicht.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Regelung eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu
treffen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt. Diese Vereinbarung gilt
entsprechend für den Fall der Lückenhaftigkeit dieses Vertrages.
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