1-Day-Ticket Terms & Conditions

Die Anmeldung im Coworking-M1 bedarf der Annahme des Mitgliedsvertrages. Mitgliedsvertrag (gültig ab 01.01.2018) 
 zwischen dir:

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im Folgenden als „Mitglied“ und

der Synthro eG, Anni-Eisler-Lehmann-Straße 3, 55122 Mainz, – vertreten durch den Vorstand. Im Folgenden als „Betreiber“ bezeichnet.

Der Vertrag beginnt mit der Anmeldung auf https://members.coworking-m1.de im folgenden „Verwaltungssystem“ genannt. Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann von einer Partei gem. § 2 Nr. 5 
schriftlich gekündigt werden. Sofern nicht anders angegeben beträgt der Abrechnungszeitraum 1 Monat.

§ 1 Allgemeines

(1) Mit der Mitgliedschaft erhält das Mitglied das Recht, die Leistungen des Betreibers zu buchen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, der im Verwaltungssystem angebotenen Dienstleistungen, der jeweils gültigen Preisliste und der Hausordnung.

(2) Geschäftsbedingungen des Mitglieds, die im Widerspruch zu diesem Vertrag stehen oder über diesen hinausgehen, werden ohne ausdrückliche schriftliche Bestätigung des Betreibers nicht Bestandteil dieses Vertrages.

(3) Das Angebot richtet sich sowohl an Verbraucher, als auch an Unternehmer.

(4) Der Betreiber ist berechtigt, Leistungen im Rahmen dieses Vertrages durch qualifizierte Dritte erbringen zu lassen.

§ 2 Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft und die damit verbundenen Dienstleistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(2) Im Fall einer Änderung des Umsatzsteuersatzes ändern sich die Preise entsprechend.

(3) Das Mitglied verpflichtet sich, die abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, so ist das Mitglied verpflichtet, die Änderung gegenüber dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen.

(4) Zugangskennung und persönliches Kennwort dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.

(5) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis monatlich bis zu 14 Tage vor Ende des Abrechnungszeitraums kündigen. Der Vertrag endet frühstens nach Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuell für das Mitglied gültigen Tarifs. Bei Kündigung durch das Mitglied werden Vorauszahlungen nicht erstattet. Das Mitglied kann die gebuchten Dienstleistungen bis zum Ende des Vertragsverhältnisses beanspruchen. Die Kündigung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen, dies gilt auch für die fristlose Kündigung. Die Deaktivierung über das Verwaltungssystem gilt nicht als Kündigung.

(6) Beide Parteien können das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist fristlos kündigen, wenn ein Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt. Für den Betreiber liegt ein Grund zur fristlosen Kündigung insbesondere dann vor, wenn das Mitglied mit mehr als einer Abrechnung in Zahlungsverzug ist. Der Betreiber ist auch dann zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mietvertrag zwischen dem Betreiber und seinem Vermieter gleich welchen Rechtsgrunds beendet wird.

(7) Ehemaligen Mitgliedern wird eine Wiederaufnahmegebühr von 50 EUR exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer bei erneuter Vertragsschließung innerhalb der ersten 6 Monate nach Ende des vorherigen Vertragsverhältnisses berechnet. Ehemalige Mitglieder sind verpflichtet, dem Betreiber mitzuteilen, wann das vorherige Vertragsverhältnis beendet wurde.

§ 3 Leistungen / Leistungsort

(1) Der Betreiber erbringt seine sämtlichen Leistungen ausschließlich in den Räumen Coworking-M1 in Mainz.

(2) Das Mitglied erhält mit seiner Mitgliedschaft die kostenpflichtige Möglichkeit, einen Arbeitsplatz einschließlich Tisch, Stuhl, Laserdrucker, Internetzugang und Stromanschluss zu nutzen. Darüber hinaus kann das Mitglied auf verschiedenste Leistungen und Angebote des Betreibers zugreifen. Diese unterliegen Änderungen und sind in ihrer aktuellen Form dem Verwaltungssystem und der gültigen Preisliste zu entnehmen.

(3) Die Nutzung der Dienstleistungen des Betreibers unterliegt unterschiedlichen Tarifarten. Je nach Tarifart ist die Nutzungsmöglichkeit auf einen bestimmten Umfang und / oder bestimmte Zeiten beschränkt. Soweit Art, Umfang und Zeit der Nutzung nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gilt ergänzend die jeweils gültige Preisliste.

(4) Die Leistungen des jeweiligen Tarifes müssen innerhalb eines Abrechnungszeitraumes in Anspruch genommen werden. Etwaiges Guthaben verfällt und wird nicht erstattet. Wenn das Mitglied den Tarif nicht wechselt, verlängert sich die Mindestlaufzeit des bereits gebuchten Tarifes um 1 Monat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Der Tarifwechsel kann jederzeit beantragt werden und erfolgt nach Erfüllung der Mindestlaufzeit des aktuellen Tarifs.

(5) Pro Monat können maximal drei Veranstaltungen des Betreibers stattfinden, während derer alle Räume nicht zur Verfügung stehen. Der Veranstaltungstermin wird mindestens 2 Wochen im Voraus bekannt gegeben. Ansprüche wegen der verkürzten Öffnungszeit hat das Mitglied nicht. Das Mitglied ist verpflichtet alle eigenen Gegenstände aus dem Coworking Space, den Besprechungsräumen und der Küche im Vorfeld einer Veranstaltung zu entfernen.

(6) Das Mitglied ist verpflichtet, sich bei Ankunft in den Räumen des Betreibers im Verwaltungssystem anzumelden. Dem Mitglied muss mindestens immer ein „Day Pass“ (Tagesticket) zur Verfügung stehen oder im Tarif enthalten sein, um die Dienstleistungen nutzen zu dürfen. Ist die Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich, muss unverzüglich der Betreiber informiert werden.

(7) Das Mitglied prüft vor Beginn seiner Nutzung die Ordnungsgemäßheit der Ausstattung. Mit Beginn der Nutzung ist deren Funktionsfähigkeit anerkannt.

(8) Der Arbeitsplatz darf durch das Mitglied und nur für die im Verwaltungssystem genannte Firma und den angegebenen Zweck genutzt werden.

§ 4 Preise und Tarife

(1) Die Preise und Tarife sind jederzeit auf http://coworking-M1.de und im Verwaltungssystem einsehbar.

(2) Preise und Tarife können durch den Betreiber jederzeit geändert werden.

(3) Die Verwaltung und Bestellung von Dienstleistungen des Betreibers nimmt jedes Mitglied selbst im Verwaltungssystem vor.

§ 5 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Das Mitglied erkennt die öffentliche Hausordnung als verbindlich an.

(2) Der Zugang zu den Räumlichkeiten ist für das Mitglied jeder Zeit möglich, sofern es über einen Schlüssel zu den Räumlichkeiten verfügt. Der Betreiber stellt dem Mitglied erforderliche Schlüssel gegen eine in der Preisliste angegebene Gebühr zur Verfügung. Verfügt das Mitglied über keinen eigenen Schlüssel, ist der Zugang zu den Räumlichkeiten nicht garantiert.

(3) Jedes Mitglied verpflichtet sich, wenn es als letztes die Räume des Betreibers verlässt, folgende Maßnahmen durchzuführen:

• Schließen der Fenster • Ausschalten der Kaffeemaschine • Licht ausschalten • Verschließen der Bürotür • Verschließen des Hauseingangs (nur zwischen 18.00 Uhr und 8.30 Uhr)

(4) Der Verlust eines Schlüssels oder einer Zugangskarte ist unverzüglich dem Betreiber zu melden. Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung aller daraus entstehenden Schäden.

(5) Ein Zahlungsverzug des Mitglieds berechtigt den Betreiber zur Zurückbehaltung seiner Dienstleistungen bis zum Ausgleich des Zahlungsrückstands. Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts berechtigt das Mitglied nicht dazu, den Vertrag zu kündigen und das Entgelt für während der Zurückbehaltungsdauer angefallene Dienstleistungen zu mindern.

(6) Jedes Mitglied ist verpflichtet, nach Ende der Nutzung seinen Arbeitsplatz vollständig zu räumen, außer die vereinbarte Tarifart beschreibt eine abweichende Nutzungsmöglichkeit.

(7) Das Mitglied darf lediglich seinen Arbeitsplatz nutzen. Während seiner Nutzung darf das Mitglied innerhalb der Schreibtischbegrenzung folgende Geräte verwenden: Laptop, Maus, Tastatur, Zeichentablett, Monitor, externe Festplatten.

(8) Die Besprechungsräume, die Küche und die verfügbare Ausstattung müssen über das Verwaltungssystem gebucht werden.

(9) Den Arbeitsplatz im Coworking Space, den Besprechungsraum und die Gemeinschaftsflächen muss das Mitglied nach seiner Nutzung in einem ordentlichen, sauberen und nutzbaren Zustand zurücklassen.

(10) Auf den Seiten des Betreibers finden sich unter Umständen Links zu anderen Websites (z.B. enthalten Unterseiten, Benutzerprofile und Kommentare häufig Links zu anderen Websites). Wenn sie diesen links folgen und auf Websites von Dritten zugreifen, tun Sie dies auf eigenes Risiko. Jene Websites werden vom Betreiber weder kontrolliert noch unterstützt.

(11) Der Betreiber wickelt Zahlungen u.a. in Zusammenarbeit mit Partnerunternehmen (wie z.B. Stipe, Paypal o.ä.) ab. Wenn Sie diese Services in Anspruch nehmen, stimmen sie dadurch auch den Nutzungsbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters zu.

§ 6 Verfügbarkeit

(1) Bei allen Tarifen, die die Nutzung der Arbeitsplätze im Coworking Space beinhalten kann nicht garantiert werden, dass dem Mitglied jederzeit ein Platz zur Verfügung steht.

(2) Arbeitsplätze im Coworking Space können nicht reserviert werden. Die Nutzung dieser Plätze ist nur so lange möglich, wie freie Arbeitsplätze zur Verfügung stehen, außer die vereinbarte Tarifart beschreibt eine abweichende Nutzungsmöglichkeit.

(3) Rückfragen und Beanstandungen können dem Betreiber ausschließlich per E-Mail an coworking@synthro.coop oder während der Sprechzeiten mitgeteilt werden. Die aktuell gültigen Sprechzeiten kann das Mitglied der Website des Betreibers unter http://www.coworking-M1.de entnehmen.

§ 7 Haftung des Betreibers

Der Betreiber übernimmt keine Haftung bei Schäden oder Verlust von Gegenständen in den Räumen des Betreibers. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche und grob fahrlässige Schädigung durch den Betreiber. Jedes Mitglied ist selbst für seine Büroausstattung verantwortlich. Ihm obliegt es, sein Eigentum ausreichend zu versichern und vor unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen. Soweit eine Haftung des Betreibers für Vermögens- oder Personenschäden gegenüber einem oder mehreren Mitgliedern besteht und nicht auf einer vorsätzlichen oder unerlaubten Handlung beruht, ist die Haftung auf 5.000,00 EUR je Mitglied begrenzt. Entsteht der Schadensersatzanspruch durch eine einheitliche Handlung oder ein einheitliches schadenverursachendes Ereignis gegenüber mehreren Mitgliedern und beruht dies nicht auf einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet des Vorstehenden in der Summe auf 500.000,00 EUR begrenzt. Übersteigen die Ansprüche mehrerer Mitglieder diese Höchstgrenze, so wird der Anspruch des einzelnen Mitglieds in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstsumme steht. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz desjenigen Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht. Das Haftungslimit versteht sich einschließlich sämtlicher außergerichtlicher und gerichtlicher Kosten. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. § 8 Haftung des Mitglieds

Das Mitglied haftet für alle selbst verursachten Schäden an Räumen, Ausstattung und vom Betreiber geliehenen oder überlassenen Gegenständen in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Dies gilt auch im Falle des Verlustes, der Beschädigung durch Dritte oder des Diebstals eines Gegenstandes, der dem Mitglied vom Betreiber geliehen oder überlassen wurde. Das Mitglied haftet auch für alle Folgeschäden, die durch Ausfall oder Beeinträchtigung des Betriebs oder einer Sache des Betreibers entstehen.

§ 9 Internetzugang

Das Mitglied verpflichtet sich, den Internetzugang nicht missbräuchlich zu nutzen. Der Betreiber sichert eine bestimmte Qualität der Internetverbindung nicht zu. Das Mitglied hat sämtliche nationalen und internationalen Urheberrechte zu achten. Bei Verstoß gegen Urheberrechte haftet das Mitglied allein. Soweit der Betreiber hierfür in Anspruch genommen wird, verpflichtet sich das Mitglied, den Betreiber von diesen Forderungen auf erstes Anfordern unverzüglich freizustellen. Auf eine Berechtigung der gegen den Betreiber geltend gemachten Ansprüche dem Grunde und zur Höhe nach kommt es nicht an. Diese Einwendungen kann das Mitglied nur gegenüber dem Anspruchsteller geltend machen. Es obliegt dem Mitglied allein, gegen alle Arten von Datenverlust, Übermittlungsfehlern, Betriebsstörungen usw. Vorkehrungen zu treffen. Ebenso obliegt es dem Mitglied, geeignete Sicherungs- und Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen. Der Betreiber gewährt dem Mitglied Zugang zum Internet und stellt die Verbindung her. Die über das Internet abrufbaren Inhalte werden nicht vom Betreiber, sondern von Dritten angeboten. Der Betreiber übernimmt keine Verantwortung und Haftung für die Rechtmäßigkeit und Qualität der von Dritten angebotenen und vom Mitglied abrufbaren Inhalte und Dienste sowie deren Verwendung durch den Mitglied. Der Betreiber haftet nicht für die Nutzung bzw. den Download schadhafter oder schadenverursachender Dateien. Etwa anfallende Nutzungsentgelte sind vom Mitglied zu zahlen. Das Mitglied ist nicht befugt, den Betreiber im Außenverhältnis zu verpflichten. Der Betreiber weist den Kunden daraufhin, dass im Internet Missbrauch durch andere Nutzer möglich ist und Dateien verwendet werden können, das Computersystem des Mitglieds sowie die Sicherheit seiner Daten zu gefährden. Der Betreiber übernimmt daher keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des Internets entstehen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigungen. Die Leistungen des Betreibers entbinden das Mitglied nicht von seiner Pflicht, die üblichen und anerkannten Sicherheitsstandards einzuhalten, wie z. B. die Verwendung von regelmäßig aktualisierten Anti-Viren- und Warn-Programmen, Plausibilitätsprüfung bei eingehenden Daten, regelmäßige Datensicherung sowie regelmäßige Änderung von Passwörtern sowie eine übliche Zugangskontrolle.

§ 10 Leistungsstörungen

Leistungsstörungen hat das Mitglied dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber wird die Störungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Der Betreiber verpflichtet sich dazu, mit der Beseitigung binnen eines Werktages zu beginnen.

§ 11 Datenerfassung

(1) Das monatliche Datenvolumen der Internetverbindung, der Stromverbrauch und die Druckernutzung des Mitglieds dürfen vom Betreiber erfasst und gespeichert werden. Bei einem übermäßigen Verbrauch wird das Mitglied rechtzeitig darauf hingewiesen. Dem Mitglied können entstehende Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

(2) Die Videoaufnahmen der Überwachungsanlage, Internetprotokolle, Anwesenheitsprotokolle, Zutrittsprotokolle und Kaffeeverbrauch werden erfasst und gespeichert.

§ 12 Datenschutz

(1) Der Betreiber beachtet die Vorschriften über den Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung.

(2) Das Mitglied ist einverstanden, dass seine angegebenen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Das Mitglied willigt ferner in die Übermittlung seiner Daten an Auskunfteien zwecks Bonitätsprüfung ein. Der Betreiber darf die Daten an Dritte, die Dienstleistungen für den Betreiber erbringen, die zum Betrieb erforderlich sind, weiterleiten.

(3) Das Mitglied kann nach Beendigung der Mitgliedschaft die Löschung seiner Daten verlangen, soweit der Betreiber kein berechtigtes Interesse an den Daten hat. Ein berechtigtes Interesse besteht insbesondere dann, wenn dem Betreiber gegenüber dem Mitglied noch Forderungen zustehen.

§ 13 Abrechnung und Zahlung

(1) Dem Betreiber steht es frei, Vorschüsse für gebuchte Dienstleistungen zu verlangen. Rechnungen werden in der Regel monatlich erstellt und sind über das Verwaltungssystem jederzeit abrufbar. Die Rechnung ist bei der Erstellung sofort fällig und wird per ELV (Elektronisches Lastschriftverfahren) automatisch eingezogen. Bei nicht nicht erfolgtem Einzug verpflichtet sich das Mitglied, den Betreiber unverzüglich zu informieren und den fälligen Betrag selbstständig und unverzüglich auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Dabei fallen Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr von 4,00 EUR Netto an, die dem Mitglied bei der nächsten Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt werden.

(2) Mit Ablauf von fünf Werktagen kommt das Mitglied in Verzug. Entscheidend ist der Zahlungseingang beim Betreiber. Die Parteien vereinbaren für die erste Mahnung eine Gebühr von 2,00 EUR Netto, für die zweite Mahnung eine Gebühr von 4,00 EUR Netto und für die dritte Mahnung eine Gebühr von 8,00 EUR Netto.

§ 14 Fotos, Livestreams, Veranstaltungen, Medienpräsenz, Presse, Mitgliederprofile

Das Mitglied willigt darin ein, dass der Betreiber Fotoaufnahmen und Videoaufnahmen in den Räumen des Betreibers erstellt. Der Betreiber ist ausdrücklich befugt, die erstellten Aufnahmen zu jedem geschäftsfördernden Zweck zu verwenden. Das Mitglied stimmt einer Veröffentlichung im Internet, insbesondere der Mitgliederprofile auf der Coworking-M1 Webseite und sämtlichen anderen Medien wie zum Beispiel social media oder Blog ausdrücklich zu.

§ 15 Postempfangsservice

Sofern das Mitglied den Postempfangsservice des Betreibers nutzt, verpflichtet es sich, mindestens einmal wöchentlich seine eingegangene Post abzuholen. Eingehende Post wird vom Betreiber eine Woche gelagert. Nach Ablauf der Woche ist der Betreiber berechtigt, die eingegangene Post an die vom Mitglied in der Anmeldung angegebene Anschrift zu versenden. Für die Weiterleitung wird pro versandtem Poststück eine Weiterleitungsgebühr von 8,00 EUR Netto zzgl. Porto vereinbart. Gebühren für den Paketversand können deutlich abweichen und werden als Aufschlag zu den oben genannten Gebühren in Rechnung gestellt. Alternativ zur Weitersendung kann das Mitglied auch ein Schließfach beim Betreiber mieten. Der Betreiber wird ermächtigt, das Schließfach des Mitglieds zu öffnen und die eingehende Post dort zu hinterlegen. Mit der Absendung der eingegangenen Post bzw. mit der Hinterlegung in das Schließfach endet die Verantwortung des Betreibers für die eingegangene Post des Mitglieds. Sofern die eingegangene Post des Mitglieds nicht in das Schließfach hineinpasst, verschickt der Betreiber die Poststücke nach Ablauf der Lagerungsfrist zu den oben genannten Gebühren.

Post des Mitglieds, die dem Betreiber nach Ablauf der Nutzungszeit des Postempfangservices oder nach Beendigung der Mitgliedschaft zugeht, kann der Betreiber zu den oben genannten Konditionen an die letzte bekannte Anschrift des Mitglieds weiterleiten. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Kann die Post unter dieser Anschrift nicht zugestellt werden, geht die Post entschädigungsfrei in das Eigentum des Betreibers über. Ebenso geht das Eigentum entschädigungsfrei auf den Betreiber über, wenn der Betreiber das Mitglied unter der angegebenen E-Mail-Adresse über einen Posteingang informiert hat und die Post zwei Monate gelagert hat, ohne dass das Mitglied seine Post abgeholt hat. Der Betreiber ist berechtigt Gebühren für die Lagerung von Post- und Paketsendungen nach Aufwand zu erheben. Hat das Mitglied mit dem Betreiber keine Vereinbarung über den Postempfang getroffen und gehen trotzdem Sendungen an das Mitglied beim Betreiber adressiert ein, ist der Betreiber ermächtigt eine Gebühr in Höhe von 2,00 EUR Netto je empfangener Sendung dem Mitglied in Rechnung zu stellen.

§ 16 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Mainz, Deutschland.

§ 17 Änderungen des Mitgliedsvertrages

(1) Änderungen des Mitgliedsvertrages werden dem Mitglied spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens per E-Mail, im Verwaltungssystem und auf http://coworking-M1.de angeboten.

(2) Die Zustimmung der Änderungen gilt als erteilt, wenn das Mitglied seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat. Der Betreiber wird dann die geänderte Fassung des Mitgliedsvertrages der weiteren Geschäftsbeziehung zugrunde legen.

§ 18 Genossenschaftliche Rückvergütung

(1) Sollte das Mitglied zusätzlich Genossenschaftsmitlglied der Synthro eG werden, besteht die Möglichkeit der genossenschaftlichen Rückvergütung.

(2) Vorstand und Aufsichtsrat beschließen vor Erstellung der Bilanz, welcher Teil des Überschusses als genossenschaftliche Rückvergütung ausgeschüttet wird. Dabei ist auf einen angemessenen Jahresüberschuss Bedacht zu nehmen. Auf die von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Rückvergütung haben Mitglieder einen Rechtsanspruch.

(3) Bis zur Volleinzahlung des Geschäftsanteils wird die dem Mitglied gewährte genossenschaftliche Rückvergütung zu 100% dem Geschäftsguthaben gutgeschrieben, soweit nicht die Generalversammlung einen anderen Prozentsatz beschließt.

(4) Näheres regelt § 28 (Überschussverteilung) in der Satzung der Synthro eG.

§ 19 Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag ersetzt alle vorhergehenden Verträge und Vereinbarungen zwischen den Parteien. Nebenabreden und Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des vorstehenden Schriftformerfordernisses. Die Parteien erklären, dass keine Nebenabreden oder Änderungen außerhalb dieses Vertrages bestehen. Die teilweise oder gänzliche Unwirksamkeit einer der vorstehenden Regelungen oder deren Nichtdurchführbarkeit berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung eine wirksame bzw. durchführbare Regelung zu treffen, die der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen bzw. undurchführbaren Regelung am Nächsten kommt. Diese Vereinbarung gilt entsprechend für den Fall der Lückenhaftigkeit dieses Vertrages.

Cobot Terms & Conditions

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